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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen für die Aus- und Weiterbildung Erste-Hilfe-Ausbilderseminar

 

  1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote der Erste-Hilfe-Ausbilderseminar, nachfolgend EHA genannt.

 

  1. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

Eine Anmeldung kann schriftlich oder Online über das Anmeldeformular bei dem jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsangebot erfolgen. Die Anmeldung gilt als angenommen, sobald EHA eine Buchungsbestätigung verschickt.

 

  1. Seminarinhalte

Der Inhalt und die Durchführung der Aus- und Weiterbildungen richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. EHA ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen, ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit dadurch nicht das Lernziel der vereinbarten Aus- oder Weiterbildung berührt wird.

 

  1. Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an allen Online-Seminaren (Webinaren) gelten folgende technische Mindestanforderungen: PC oder Laptop mit ausreichend großem Display, aktuelles Betriebssystem (Windows 10, MacOS 10.8 oder neuer), aktueller Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari), aktiviertes JavaScript, 2 GB RAM, Mikrofon und Lautsprecher (Headset), sowie eine Webcam und eine über die Dauer des Seminars zuverlässig verfügbare Internetverbindung mit mind. 1 Mbit/s. Die Teilnehmenden haben die Erfüllung dieser technischen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen und sind vollumfänglich verantwortlich für die Funktionalität der technischen Geräte, Anschlüsse und Verbindungen. Darüber hinaus sind die in dem jeweiligen Seminarangebot genannten technischen Voraussetzungen zwingend zu beachten.

 

  1. Zielgruppe / Teilnehmerkreis

Die Aus- und Weiterbildungsangebote von EHA richten sich an Natürliche Personen (Volljährig) , Unternehmer, Gewerbetreibende, Hilfsorganisationen, Vereine und Behörden.

 

  1. Rücktritt

Ein Rücktritt hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ist der halbe Teilnahmerbetrag zu entrichten. Falls die Stornierung später erfolgt, oder Teilnehmende ohne Mitteilung nicht erscheinen, wird der volle Teilnahmerbeitrag in Rechnung gestellt. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Nennung eines Ersatzteilnehmenden.

 

  1. Absage von Aus- oder Weiterbildungen

EHA behält sich die Absage von Aus- oder Weiterbildungen aus Gründen vor, die EHA nicht zu vertreten hat, wie z.B. Nichterreichen der Seminartypisch abhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall von Dozenten und/oder höhere Gewalt. Bei einer Absage wird EHA versuchen, die Teilnehmenden auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern diese damit einverstanden sind. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens EHA oder deren Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während einer mehrtägigen Aus- oder Weiterbildung bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

9.1 Für Aus- und Weiterbildungen sowie sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

9.2 Der Seminarbetrag wird vor Seminarbeginn als Banküberweisung oder Paypal Zahlung fällig. Eine Teilnahme garantiert EHA nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung.

 

9.3 EHA ist berechtigt, von den Teilnehmenden einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. Überweisungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist EHA berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein.

 

9.4 Sollte wider Erwarten am letzten Tag des Seminars nicht der vollständige Gesamtbetrag eingegangen sein, hat EHA das Recht, Teilnahmebescheinigung, Urkunden oder Zertifikate zurückzubehalten.

 

  1. Rechte an den Seminarunterlagen

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden exklusiv den Teilnehmenden eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich EHA ausschließlich vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von EHA in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Dies gilt insbesondere auch bei Online-Seminaren, bei welchen darüber hinaus Aufzeichnungen, Mitschnitte jeder Art und Screenshots während des Seminars ausdrücklich nicht gestattet sind.

 

  1. Haftung

EHA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, durch Verlust und/oder Diebstahl von in Seminarräumen, auf Parkplätzen oder auf dem Seminargeländen eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. EHA haftet bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. EHA haftet bei Online- Seminaren nicht für Kosten, die den Teilnehmenden durch Ausfälle jeglicher Art, entstehen.

 

  1. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort Hessen, speziell bei Online-Seminaren ebenfalls Hessen.

 

  1. Gerichtsstand

13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Erste-Hilfe-Ausbilderseminar.

 

13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

13.4 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt EHA nicht teil.

 

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

 

14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

 

14.3 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Information

Standort

Hanauer Landstraße 521

60386 Frankfurt am Main

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